|
10. arnehh - 2009-03-18 12:25:16 |
Kommentar zu "marc";
es ist schon sehr erstaunlich, dass "marc" hier seine Infos darüber, dass Inzest jedem Betroffenen schadet, breit tretet. Hat er mit JEDEM Inzestler geredet ? Und dazu noch so ausführlich geredet, dass ihm dieses Urteil zusteht ? Wohl kaum !
"marc" behauptet, dass Inzest "schlecht" sei (und immer gewesen sei), doch bleibt er den Beweis schuldig.
Die Verhinderung der Tatsache, dass ein behindertes Kind geboren werden kann, war in Nazi-Deutschland Aufgabe des Staates. Nach Ende der Nazi-Diktatur hat unser Staat gelernt,
dass es nie Aufgabe des Staates sein darf, eugenisch einzugreifen ( deshalb wurde aus der Bevölkerungspolitik der Nazis die Familienpolitik der BRD....). Dazu kommt, last but not least, dass ein behindertes Leben erstmal per se lebenswert ist.
"marc" erinnert mich sehr an den Papst, der behauptet, dass Kondome das Aids-Problem südlich der Sahara verschlimmere, und den Grund dafür im Dunkeln lässt.
Göttliche Liebe, die er ja auch auf Erden vertritt, hin oder her; Ein Mensch, der sich aufs Geschlechtslose verlegt hat und nicht anerkennt, dass Schwule und Lesben in liebevollen sexuellen Beziehungen leben können, und der in der dritten Welt Bareback-Sex predigt, weiß von göttlicher Liebe auch nur das, was er wissen möchte.
|
|
9. Heidemarie Funke - 2009-02-21 06:48:48 |
| Das Gleichsetzen von Kannibalismus und Liebe ist wohl nicht Ihr Ernst? Liebe ist Liebe, Quelle unseres Lebens und unseres Glücks. Was hat Liebe bitte mit Kannibalismus zu tun? |
|
8. Jochen Bartsch - 2009-02-20 00:38:33 |
Sehr eigenartige Moralvorstellung die hier gepredigt wird - dann muß man auch den Kannibalen von Rothenburg freilassen.
Er hat sein " Opfer" auch im beiderseitigen Einvernehmen getötet und gegessen und niemand Drittes ist dabei zu Schaden gekommen. Reicht das allein schon als Begründung für die Straffreiheit von Kannibalismus ? Und es gab auch schon lange vor der Gründung der Bundesrepublik Kanibalismus auf der Welt...und dort wo er durchgeführt wurde war er auch nicht strafbar - deshalb ist er zu dulden ? Wo bitte gibt es den noch Grenzen im Leben ? Wenn alle das gleiche tun ist es automatisch richtig oder wie sind die Verweise auf andere Länder zu verstehen ? Sowas hatten wir erst in der jüngsten Geschichte ....es hieß DDR. |
|
7. B.Birke - 2008-12-29 18:26:02 |
Ich habe die Seite gerade gefunden und meine, dass die Diskussion hier nötig ist. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum einvernehmlichen Inzest ist, besonders durch die Begründung, dass einvernehmliche Sexualität zum "Schutz" der Familie als abstrakte Ordnung und Gesellschaftsform verboten werden darf, ein verheerender Rückfall in die Rechtsprechung der 50er-Jahre, in die Zeit von Unrechtsgesetzen wie dem Kuppelei- und Schwulenparagrafen. Allerdings muss man auch bedenken, dass einvernehmlicher Inzest eine seltene Ausnahme ist (eben wegen der frühkindlich erworbenen Hemmung) und es sich bei den meisten Inzestfällen um Missbrauch oder Vergewaltigung handelt. Das würde zumindest eine standardmäßige Untersuchung von Inzestfällen auf Missbrauchshandlungen rechtfertigen, aber nicht den §173 - ich finde, Vereine wie Melina e.V. gehen zu weit, den §173 mit dem Schutz vor Missbrauch beibehalten zu wollen. Eine detaillierte Kritik zum Verfassungsgerichts-Urteil habe ich in Telepolis unter den Titel "Verfassungsgericht legitimiert willkürliches Sittenstrafrecht" geschrieben.
Zentraler Punkt muss sein, dass einvernehmliches, individuelles Verhalten, das niemandem schadet, nicht zur Durchsetzung bestimmter Gesellschaftsordnungen beschränkt oder gesellschaftlichen Vorstellungen von "Normalität" unterworden werden darf. Das gilt für jegliche Sexualität, aber auch für nur mäßig gefährliche Drogen, sofern sie nicht zwecks Ausbeutung von Abhängigen hergestellt und vertrieben werden, oder für Unterhaltungsmedien, die es gegen sittlich-normative Zensur zu schützen gilt (mein Hauptengagement ist der Kampf gegen ein Verbot von angeblichen "Killerspielen"). |
|
6. gerald renger - 2008-12-29 00:35:28 |
lieber marc,
von persoenlichen angriffen bitten wir sie abstand zu nehmen. es waere auch hilfreich, wenn sie ausdruecken wuerden, ob sie menschen ob ihrer freien partnerwahl zu inhaftieren bereit sind oder nicht und warum. nur darum geht es hier. dass inzest schaedlich sein kann ist nicht unbekannt. genauso koennen schaeden aus behindertenbeziehungen entstehen. warum ist das eine strafbar, das andere nicht? wer hat wann das recht, anderen menschen das lieben zu verbieten? bitte liefern sie nachvollziehbare argumente. herzlichen dank |
|
5. Marc - 2008-12-23 03:32:26 |
Die altbekannte Nazikeule. Etwas besseres fällt ihnen wohl nicht ein. Naja, was soll man von jemanden erwarten der ständig nur online-Quellen zitiert.
Jetzt mal im Klartext. Ich könnte hier zur ihrer Stellungnahme tausend Seiten schreiben, sage aber nur soviel; Dort wo aus wissenschaflticher Sicht Inzest beobachtet wurde (sei dies nun im tiefsten Amazonas oder sonst wo) war dies (nicht unbedingt für die Gruppe, aber) für das einzelne Individuum IMMER absolut negativ und schädlich.
Für mich sind ihre Aussagen bestürzrend, denn ich dachte immer ich lebe in einer Gesellschaft, die gerade solche Menschen schützt.
Hab mich wohl getäuscht. |
4. Gerald Renger - 2008-11-23 10:43:44 |
Lieber Marc, Ich möchte SIe daran erinnern, dass die Nazis sich als Opfer der Juden sahen, bevor sie sich an ihnen rächten. Dazu erließen sie ein Gesetz gegen Rassenschande, dass es Bürgern verbot, sich mit bestimmten Partnern einzulassen.
Ihr Beitrag erweckt den Eindruck, dass Sie Angst vor einer ergebnisoffenen Überprüfung des §173 haben. Ihre Aufforderung, Menschen ob ihrer Partnerwahl per Strafgesetz von der Gesellschaftsfähigkeit auszuschliessen klingt nach Diskriminierung und nach Gewaltbereitschaft und wirkt, mit Verlaub, beängstigend. Wer Humanismus einfordert, sollte Respekt vor dem Leben und der Liebe aller als eine Sepbstverständlichkeit betrachten. |
|
3. Marc - 2008-11-22 23:23:16 |
Nun, folgt man Prof. Hassemers Aussage, so müsste auch einvernehmlicher Drogenkonsum von Kokain beispielsweise legalisiert werden. Denn der Verkauf von dieser Droge sei ja schon durch andere Gesetze geregelt. Wer hat bitte schön das Recht über meinen eigenen Körper zu entscheiden, könnte man meinen? Was für eine Doppelmoral...
Ich jedenfalls kenne eine Person, die sich aus purer langeweile ihrem eigenen Bruder hingegeben hat. Nun wird sie Lehrerin und wird in Zukunft Kinder unterrichten. Ist dies wünschenswert? Soll solch eine Person einen Einfluss auf unsere Kinder haben? Soll das Selbstverständniss solch einer Person gesellschaftsfähig werden? Ich sage Nein!! Wir dürfen nicht einem missverstandenen, pervertierten Freiheitsbegriff folgen. Tun wir das so stellen wir die Grundrechte einiger weniger Menschen vollkommen aufs Spiel, die unserer größter Hilfe bedürfen; nämlich die der Inzestgeborenen. Diese sind rechtlos, illegal, und bedürfen unserer Hilfe. Soll diesen das Menschsein abgesprochen werden? Wahre Humanisten stellen sich auch dieser Frage!! |
|
2. Henry Mattheß - 2008-11-10 17:16:20 |
| Es wäre mehr als bedauerlich, wenn nach der erneuten Strafverhängung gegenüber Patrick S., der Gesetzgeber weiterhin keine Klärung der widersprüchlichen Rechtslage herbeiführen würde. Es wäre an der Zeit, die generelle Berechtigung des §173 in der deutschen Strafrechtsordnung zu überprüfen. |
|
1. Gerald Renger - 2008-11-04 16:11:00 |
| Die von Prof. Hassemer gemachte Aussage, dass §173 ein schwerer Fehler des Gesetzgebers ist, belastet die Glaubwürdigkeit der deutschen Rechtssprechung und legt nahe, dass Herr Stübing zu Unrecht im Gefängnis sitzt. Mögliches Unrecht muss von Verantwortlichen geklärt werden. Das ist Aufgabe der Justiz. Ich fordere die Justizministerin zum Dialog mit allen Fraktionen auf, um eine Klärung der Widersprüche des §173 StGB beim Gesetzgeber erneut und ergebnissoffen, frei von Moral und Eugenik zu diskutieren und die nötigen Änderungen an §173 einzuleiten. Ich fordere die Haftaussetzung von Herrn Stübing bis eine rechtsstaatlich nachvollziehbare Urteilsbegründung vorliegt. |
|
|